Mietminderung wegen Schimmel | Ein Leitfaden für Mieter ✓

Mietminderung durch Schimmel – Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern bei Schimmelbefall in der Wohnung. [RATGEBER}

Mietminderung wegen Schimmel - Ein Leitfaden für Mieter

Gastartikel*

Obwohl die von Ihnen bezogene Wohnung oder das Haus eigentlich ein Hort der Entspannung und des Wohlbefindens sein sollte, gibt es zahlreiche Faktoren, die Ihnen den Aufenthalt dort verleiden können. Viele davon begründen sogar eine Mietminderung. Ein besonders gravierender Mangel, um den es im folgenden Beitrag gehen soll, ist der Schimmelbefall, der zu einer ernsten Gefahr für die Gesundheit der Mieter werden kann.

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Mietminderung durch Schimmel – Wann können Sie die Miete mindern?

Eine Mietminderung kann laut Gesetz vorgenommen werden, wenn die Wohnung nicht über jene Eigenschaften verfügt, die im Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurden. Sollte bspw. eine Einbauküche vorgesehen sein und ist diese nicht vorhanden, wäre eine Mietminderung zulässig. Auch ein Mietmangel, der die Nutzung der Wohnung nachhaltig beeinträchtigt, wie dies bei Schimmel der Fall ist, kann unter Umständen eine Kürzung der Warmmiete rechtfertigen.

Entdecken Sie in Ihrer Wohnung Schimmel, sollten Sie nach § 536c Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) umgehend den Vermieter davon in Kenntnis setzen, damit dieser den Mangel beheben und das Schimmelwachstum frühzeitig eindämmen kann. Bereits der Verdacht auf Schimmelpilzbildung muss dem Vermieter gemeldet werden, etwa wenn es in den Wohnräumen muffig oder modrig riecht. Meldet der Mieter den Vorfall nicht, kann er anschließend keine Mietminderung geltend machen.

Aber Sie können die Miete nicht automatisch mindern, wenn Ihre Wohnung Schimmelbefall aufweist. Maßgeblich hierfür ist nämlich die Frage, auf welche Ursache der Schimmelpilzbefall zurückzuführen ist. Haben Sie als Mieter diesen durch Ihr Fehlverhalten zu verschulden, dürfen Sie keine Mietminderung vornehmen.

Wer ist für die Schimmelbildung verantwortlich?

Der Mieter ist dafür verantwortlich, sorgsam mit der ihm überlassenen Mietsache umzugehen, d. h. auch Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Er muss die Wohnung oder das Haus demnach regelmäßig (dreimal am Tag) richtig lüften und heizen, sodass die entstehende Feuchtigkeit besonders beim Duschen oder Kochen abziehen kann. Auch die Aufstellung eines Luftentfeuchters kann dabei helfen, ein gesundes Raumklima zu schaffen und Schimmel vorzubeugen.

Auch dürfen die Möbel nicht direkt an die Wand gestellt werden, sondern es ist ein Mindestabstand einzuhalten. In der Regel reicht der durch die Scheuerleiste vorgegebene Abstand aus. Erfüllt der Mieter diese Pflichten, ist er für eventuell auftretenden Schimmel nicht verantwortlich und kann gegebenenfalls eine Mietminderung geltend machen.

Häufig ist der Schimmelbefall auf Baumängel zurückzuführen, für die dann natürlich der Vermieter verantwortlich ist. Sind die Fenster undicht, wurde das Haus nicht richtig gedämmt oder wurden feuchte Baumaterialien verwendet, tritt aufgrund der eindringenden Feuchtigkeit in der Folge häufig Schimmel auf. Dies kann natürlich nicht dem Mieter zur Last gelegt werden, der im Gegenzug eine Mietminderung vornehmen kann.

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Worauf genau der Schimmelbefall zurückgeführt werden kann, ist oftmals strittig, sodass meist erst ein Gutachter die Sache zweifelsfrei klären kann.

Was begünstigt die Schimmelbildung?

  • Eine hohe Luftfeuchtigkeit von mind. 70 Prozent
  • und Temperaturen zwischen 20 bis 30 Grad.Mietminderung wegen Schimmel in Mietwohnungen

Höhe der Mietminderung bei Schimmel

Um wie viel Prozent Sie die Miete bei Schimmelbefall mindern können, hängt maßgeblich davon ab, inwieweit die Nutzbarkeit der Wohnung eingeschränkt ist und ob von dem Schimmel eine direkte Gefahr für die Gesundheit ausgeht.

Häufig orientieren sich die Betroffenen an den Mietminderungstabellen im Internet. Allerdings können diese nur der groben Orientierung dienen, da es sich bei jeder Entscheidung um eine Einzelfallentscheidung handelt.

Wenn Sie unschlüssig sind, in welcher Höhe eine Mietminderung bei Schimmelpilzbefall angemessen ist, können Sie sich bei einem Anwalt, vorzugsweise für Mietrecht, oder dem Mieterverein informieren.

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FAQ – Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung

Wie lange Mietminderung bei Schimmel?

Die Dauer der Mietminderung hängt von der Schwere und Ursache des Schimmelbefalls ab. Solange der Mangel besteht und die Wohnung beeinträchtigt wird, kann grundsätzlich gemindert werden.

Wie schnell muss vom Vermieter Schimmel beseitigt werden?

Der Vermieter sollte unverzüglich informiert werden und muss den Schimmel so schnell wie möglich beseitigen. Eine genaue Frist hängt von den Umständen und der Schwere des Befalls ab, sollte aber ohne unangemessene Verzögerung sein.

Was für Rechte habe ich als Mieter bei Schimmel?

Als Mieter haben Sie das Recht auf eine mängelfreie Wohnung. Bei Schimmelbefall können Sie Mietminderung verlangen, den Mangel selbst beseitigen und die Kosten erstatten lassen oder im Extremfall das Mietverhältnis fristlos kündigen.

Wann 50% Mietminderung?

Eine 50%ige Mietminderung kann in gravierenden Fällen gerechtfertigt sein, z. B. wenn große Teile der Wohnung unbenutzbar sind. Die genaue Höhe der Minderung hängt jedoch von den jeweiligen Umständen ab und sollte rechtlich geprüft werden.

*Dieser Artikel ist ein Artikel vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. (Mietrecht.com), der hier unentgeltich veröffentlicht wird.


Linktipp: Wissenswertes zum Thema Schimmel [Artikelübersicht & Linksammlung]